- 1681 - 1281. Oktober 27. Ottmachau. 6 Kal. Nov. Bischof Thomas (II.) urkundet, dass der auf die Klage des Hugo vom Orden des h. Grabes, Meister des Hospitals zu Neisse, vor den Bischof geladene bischöfliche Vogt von Neisse, Jakob, erklärt habe, die Vermehrung der Neisser zur Vogtei gehörigen Mühle um 2 Räder, durch welche, wie Hugo klage, der Mühle des Hospitals in der Altstadt Neisse Abbruch geschehe, sei nicht durch ihn, sondern in der Zeit seiner Verbannung per probum (bekanntlich ein Beiname Heinrichs IV.) ducem Zlesie Henricum erfolgt, und er concedire, dass anstatt der Vogteimühle die Hospitalmühle um 2 Räder vermehrt werde, entsprechend der alten Bestimmung, wofern es den Besitzern der Hospitalmühle gefalle und Gelegenheit dazu sich darbiete. Z.: Rudolph canon. Opoliensis, mag. Paulus, Joh. Bohemus, mag. Goslaus, Stanizlaus de Glogovia und andere Kapellane des bischöflichen Hofes. Das angebl. Orig., Staatsarch. Kreuzstift zu Neisse 12, zu einem Stifte gehörend, dessen ältere Urkunden vielfach den Verdacht der Fälschung begründen, ist sicher unecht, die Schrift mit ihrem charakteristischen, über die Zeile oben hinausgehenden zweistöckigen A weist deutlich auf das XIV. Jahrhundert. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |